29.01.2018
Verwirrspiel um den internationalen Führerschein geht weiter
Nun sind langsam alle Klarheiten beseitigt
- Teil 1: Internationaler Führerschein ungültig! in Thailand
- Teil 3: Internationaler Führerschein in Thailand - eine Lösung?
Zuerst möchte ich nochmals erklären, dass es nicht darum geht, dass die thailändischen Behörden oder die Polizei bisher Probleme mit einem in DE ausgestellten Internationalen Führerschein machen würden oder gemacht haben, sondern darum, dass aus der Website des Auswärtigen Amtes neuerdings erwähnt wird, dass diese Fahrerlaubnis in Thailand ungültig ist. Damit werden von ganz offizieller Seite, die Anspruchsrechte eventueller Verunfallter gegenüber ihren Versicherungen null und nichtig, sofern sie denn selbst gefahren sind. Ob Versicherer das so handhaben ist mir nicht bekannt, aber es öffnet Türen...
Nachdem sich das Auswärtige Amt auf mein Schreiben vom 26.01.2018 bisher nicht gemeldet hat, möchte ich dennoch kurz zusammenfassen, was sich so getan hat.
Zuerst einmal gibt es zwei Internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, eines von 1969 welches aber von Thailand und Deutschland nicht gemeinsam ratifiziert wurde und eines von 1926 , welches anscheinend von beiden Staaten unterschrieben wurde.
Das Pariser Abkommen von 24. April 1926 hat mir Werner, der schon seit langer Zeit gegen die Problematik ankämpft zugesandt (Vielen Dank) und nach Anhang F, ganz am Schluss des Dokumentes ist dieses Abkommen in Kraft.
Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1926
Nachricht an Thailandsun von Werner T. am 29.01.2018
Mit freundlicher Genehmigung von Werner T.Hallo und guten Tag, erstmal ein dickes Lob zu Ihrer Seite, das machen Sie toll.
Der Grund meiner Nachricht ist Ihr Beitrag zum Internationalen Führerschein. Ich beschäftige mich seit fast einem Jahr mit diesem Thema und laufe gegen Wände mit meinen Anfragen an div. Stellen.
Zum einen kann ich Ihnen mitteilen, dass der Int.FS nach dem Pariser Abkommen vom 26. April 1926 bei allen FS-Stellen ausgestellt wird. Manchmal muss man einfach hartnäckig bleiben. Bei mit dauerte es acht Wochen, bis die FS-Stelle endlich über die nötigen Formulare verfügte, bei meiner Frau in München vergingen genau drei Monate, aber schlussendlich halten wir beide diesen Int. FS in unseren Händen. Wobei der Leiter der FS-Stelle in München der Meinung ist, dass dieser in Thailand nicht gültig sei, obwohl Thailand ausdrücklich als Vertragspartner aufgedruckt ist.
Deutsche Botschaft in Bangkok:
Daraufhin habe ich die Dt. Botschaft in BKK angeschrieben, diese antworteten mir, dass das so stimme, der Int. FS nach dem Abkommen von 1926 sei genau so wenig gültig wie der von 1968. Auf meine Nachfrage wieso dem so sei, nachdem ja lt. Anlage F des Abkommens von 1926 Thailand Vertragspartner sei und auch das Datum der Ratifizierung und des Inkrafttretens feststeht bekam ich keine Antwort.
Auswärtiges Amt:
Genau so ging es mir beim Auswärtigen Amt. Erste Anwort: Keine Gültigkeit, keine Antwort auf meine Nachfrage wieso dem so sei.
Thailändische Botschaft:
Thailändische Botschaft in Berlin und Thailändisches Konsulat in Frankfurt und München: Keine Antwort.
Verkehrsministerium in Berlin:
Keine Antwort.
Bayerisches Verkehrsministerium:
Hier bekam ich zur Antwort, dass es nicht zuständig sei, da FS-Sache Bundessache sei und keine Ländersache.
Deshalb bin ich froh, dass Sie sich auch der Sache annehmen und dran bleiben. Vielleicht erreichen Sie ja mal Rechtsklarheit. Ich werde jetzt mal versuchen, ob ich irgendein Medienmagazin dafür interessieren kann. Denn es kann doch nicht sein, dass die Behörden sich stumm stellen, wenn es um die Beantwortung von Bürgerfragen geht. Vielen Dank für ihre weitere Arbeit zu diesem und auch anderen Themen.
Beste Grüße, Werner T.
Wir alle, das sind inzwischen eine interessiert Gruppe an Leuten, wie Werner T., Gerhard Veer, Peter Mollenhauer und meine Wenigkeit bleiben dran und informieren Euch u.A. hier auf dieser Seite. Also am besten bookmarken...