01.06.2022
Maskenpflicht bleibt doch bestehen - Hohe Strafen drohen
Prayut besteht auf Maskenpflicht - entgegen bereits veröffentlichter Aussagen
Letzte Woche erklärte der Staatssekretär des Gesundheitsministeriums, Kiattiphum, das Ministerium wolle die Covid-19-Präventionsmaßnahmen dahingehend anpassen, dass es den Menschen in vielen Gebieten und Provinzen gestattet sei, ihre Gesichtsmasken unter bestimmten Umständen abzunehmen. Diese Gebiete müssten entsprechend den Anforderungen, einschließlich niedriger Covid-Infektionszahlen, der Impfrate und der medizinischen Bereitschaft, "bereit" sein. ⇒ Wir hatten berichtet.
Nach Angaben der Regierung ist die thailändische Maskenpolitik ganz klar. Der Sprecher der Regierung, Thanakorn, sagt, es habe nie eine offizielle Politik gegeben, die Maskenpflicht aufzuheben. Nun fragt sich natürlich, warum die Aussagen des Gesundheitsministeriums und die Veröffentlich der Aufhebung der Maskenpflicht vom staatlichen Nachrichtenbüro, dem völlig entgegenstehen. Selbst eine Karte, für welche Bereiche die Befreiung von der Maskenpflicht gelte, wurde veröffentlicht.
Nach der gestrigen Kabinettssitzung möchte der thailändische Premierminister Prayut die Bedeutung des Tragens einer Maske betonen, da dies eine notwendige Praxis sei, um die Verbreitung von Covid-19 zu verhindern. Und auch der Gesundheitsminister Anutin warnte nun die Menschen davor, ihre Gesichtsmasken in öffentlichen Bereichen abzunehmen, obwohl 4 Tage zuvor sein Ministerium folgende Aussagen veröffentlichte:
"Das Tragen einer Maske in einer belebten Gegend sei auch gut, wenn es keine Pandemie gebe. Die Menschen konnten entscheiden, wann sie eine Maske tragen und wann sie sie abnehmen wollten. Man sollte sie tragen, wenn viele Menschen anwesend sind, und sie abnehmen, wenn man sich bei Familie oder Freunden aufhält."
Wer gegen die Anordnung der Maskenpflicht verstößt oder sie nicht befolgt, kann gemäß Abschnitt 51 des Gesetzes über übertragbare Krankheiten (B.E. 2558) mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 B oder gemäß Abschnitt 52 desselben Gesetzes mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 100.000 B oder beidem bestraft werden.
Zuwiderhandlungen können auch gemäß Abschnitt 18 des Königlichen Erlasses über die öffentliche Verwaltung in Notsituationen mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 40.000 B oder beidem geahndet werden.