25.01.2018
Internationaler Führerschein ungültig!
Führerschein in Thailand - Rechtliche Lage
Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein und bisher gab es noch keine Probleme bei Kontrollen und auch nicht nach Unfällen, wenn man den Internationalen Führerschein vorgezeigen konnte. Ich möchte aber auf die rechtliche Lage hinweisen.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann auch für kurzfristige Aufenthalte in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.
Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
ANFRAGE AN DAS AUSWÄRTIGE AMT - 25.01.2018
Aufgrund des Wirbels, den mein Auszug aus den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes verursacht hatte, habe ich nun eine Anfrage an das Amt geschickt, auf deren Beantwortung ich gespannt warte.Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin heute völlig überrascht auf folgen Information auf Ihrer Homepage unter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/thailand-node/thailandsicherheit/201558#content_1
zum Thema Führerscheine in Thailand gestoßen.
Ich betreibe einen Reiseführer zu Thailand und mehrere Blogs und habe diesen Abschnitt heute gepostet, mit einem unglaublichen Echo, von vielen tausend verwunderten, schockierten und auch erbosten Thailand-Reisefreunden.
1.
Ich würde nun zuerst gerne wissen, wann dieser Abschnitt eingestellt wurde, denn früher war davon keine Rede, oder zumindest war das nicht auf der Homepage des AA. Nun nach diesem Hinweis auf Ihrer Seite, sind alle Versicherer auf der Gewinnerseite, da das Fahren „ohne Führerschein“ jegliche Zahlungsansprüche der Versicherten ausschließt.
2.
Weiterhin wäre mir noch wichtiger zu wissen, was das Auswärtige Amt gedenkt gegen diesen erheblichen Missstand zu unternehmen.
Viele andere europäische Länder haben ein Abkommen, bezüglich der gegenseitigen Anerkennung der internationalen Führerscheine mit Thailand, warum Deutschland nicht?
Bitte um dringende Klärung
Mit vielen Grüße
Jacques Maué (Thailandsun.com)
ANTWORT DES AUSWÄRTIGEN AMTS - 26.01.2018
Sehr schnell hat das Auswärtige Amt auf meine Anfrage von gestern geantwortet. Auch wenn die Antwort nicht unbedingt zufriedenstellend ausfällt...Sehr geehrter Herr Maué,
vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.
Die fehlende offizielle Anerkennung deutscher Führerscheine ist bereits seit mehreren Jahren in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen für Thailand aufgeführt, mindestens seit Einführung der jetzigen Gliederung im Jahr 2013.
Aufgrund einiger Nachfragen wurde kürzlich ergänzt, dass eine Umschreibung auch für kurzfristige Aufenthalte erfolgen kann. Wir gehen davon aus, dass allein diese Ergänzung nun dazu führte, überhaupt auf diese rechtliche Problematik aufmerksam geworden zu sein.
Ob in Zukunft zumindest eine offizielle Anerkennung des deutschen Führerscheins in Verbindung mit dem internationalen möglich sein könnte, wie es z.B. für Österreich der Fall zu sein scheint, werden wir prüfen.
Ihre Anfrage leiten wir daher an die zuständige Botschaft Bangkok weiter.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt
Wie es weiter geht
Nun bleibt abzuwarten, ob und mit welcher Stellungname die Deutsche Botschaft antwortet, ansonsten werde ich die in separatem Schreiben nochmals ein bisschen "anschubsen".Sollte dies dann keine Früchte tragen, dann sollten wir uns gemeinsam überlegen, ob wir nicht mal einen Mail-Tsunami über die Deutsche Botschaft hereinbrechen lassen sollten. Auf dies Weise habe ich, zumindest in in meiner Region, schon so manches Problemchen gelöst, denn die Sache mit der Anfrage-Auskunftspflicht ist schon sehr schick nutzbar.
Jetzt wird es interessant - neue Entdeckungen
Wegen vieler unterschiedlicher Kommentare und Meinungen haben Gerhard Veer mit der Unterstützung durch Peter Mollenhauer nochmals weiter recherchiert. Dabei sind wirklich absonderliche und widersprüchliche Dinge aufgetaucht.
Es gibt wohl 2 verschiedene Internationale Führerscheine, einen gemäß des Abkommens von 1968, der anscheinend nicht gültig ist und einen weiteren, gemäß eines Abkommens aus 1926 ! der gültig sein soll. Dazu hier 2 Dateien, einmal ein solcher Führerschein gemäß 1926 und eine Antwort auf eine Frage bei der Rechtsabteilung der ACAC Rechtsabteilung. Sceenshots rechts!
Da das ganze nun etwas verwirrend ist, habe ich erneut eine Anfrage an das Auswärtige Amt gestellt:
ANFRAGE AN DAS AUSWÄRTIGE AMT - 26.01.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
nun kocht die Netzgemeinde langsam, denn da gibt es ehebliche Unstimmigkeiten. Bitte schauen Sie sich doch mal die 2 angehängten Dateien an, denn da sieht das völlig anders aus.
1. Wird im deutschen Internationalen FS gemäß Abkommen vom 24.04.1926 Thailand ausdrücklich erwähnt.
2. Gibt es ein Schreiben von der Rechtsberatung des ADAC, welche das völlig anders sieht.
Thailandurlauber brauchen wirklich eine rechtsverbindliche Auskunft.
Mit der Bitte um Stellungnahme und freundlichen Grüßen
Jacques Maué
- Teil 2: Verwirrspiel um den internationalen Führerschein geht weiter
- Teil 3: Internationaler Führerschein in Thailand - eine Lösung?