21.03.2023
Gelbe und rote Karten für Touristen auf Phuket
Erste Besucher wurden bereits abgeschoben oder verhaftet
Phukets neues Gelb/Rotes-Kartensystem hat bei mehreren Ausländern zu Verwarnungen und Verhaftungen geführt. Das System, das Anfang dieses Monats noch geplant wurde, wurde tatsächlich umgesetzt, ohne dass Einzelheiten genannt wurden, und soll die Kriminalität und illegale Aktivitäten von Ausländern in Phuket verringern.
Touristen, die gegen irgendwelche Bestimmungen oder Gesetze verstossen, bekommen - wie Kicker beim Fussball - Karten, gegen die Sie allerdings keinerlei rechtliche Einspruchs- oder irgendwelche Beschwerdemöglichkeiten haben. Nachdem das ziemlich nach Willkür riecht, muss man auch davon ausgehen, dass dies eine hervorragende Möglichkeit ist, dass Beamte der Immigration und der Polizei sich ein hübsches Zubrot verdienen können.
Auch die Regelung, für welche „Entgleisung“ der Besucher welche Karte bekommt, ist ausgesprochen wage. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es bisher nicht, was die thailändischen Behörden jedoch nicht davon abhält, fleissig Karten zu verteilen und auch Touristen zu verhaften, bzw. abzuschieben,
Das neue System wurde in Phuket unter der Federführung der örtlichen Einwanderungsbehörde eingeführt, aber noch nicht in anderen Touristengebieten Thailands.
Wenn ein Ausländer eine Karte bekommen hat und das Land nach Beendigung des aktuellen Aufenthalts verlässt, kann ihm bei seinem nächsten Besuch die Einreise verweigert werden, weil er durch sein rechtswidriges Verhalten Unruhe verursacht und eine Gefahr für die Gesellschaft dargestellt hat.
Unter den vier Ausländern, die bereits eine Gelbe Karte erhielten, waren zwei französische Staatsbürger, einer aus der Ukraine und einer aus Schweden. Wenn einer der Empfänger einer Gelben Karte eine zweite Verwarnung erhält, droht ihm die Rote Karte und damit die Abschiebung.
Noch gravierender ist, dass 2 Ausländer verhaftet wurden und eine Rote Karte erhielten, was ihre sofortige Abschiebung zur Folge hatte. Der eine war Schwede, der andere Franzose.
Im Polizeibericht werden die Straftaten in vier Gruppen eingeteilt:
- Gruppe 1 - Straftaten in Bezug auf Leib und Leben
- Gruppe 2 - Straftaten in Bezug auf Eigentum
- Gruppe 3 - besondere Fälle
- Gruppe 4 - Fälle, in denen der Staat das Opfer ist
Bei fünf weiteren Ausländern wurde festgestellt, dass sie Straftaten der Gruppe 4 begangen haben, die sich auf "Straftaten gegen den Staat" beziehen.
Bei fünf Ausländern wurde festgestellt, dass sie gegen die Einwanderungsgesetze verstoßen haben, indem sie ihren Wohnsitz nicht angemeldet haben, wie es in Artikel 38 des Einwanderungsgesetzes vorgeschrieben ist. Allerdings können die wahrscheinlich gar nichts dafür, denn es sind die Hotels, Pensionen oder Beherbergungsbetriebe, die verpflichtet sind, den Aufenthalt ausländischer Gäste zu melden. Die Einwanderungsbehörde gibt jedoch der Einfachheit halber dem Ausländer und nicht dem Beherbergungsbetrieb die Schuld.