Was Reisende die eine Thailand-Reise, Hotel oder Flug beducht haben, wissen müssen
Am Montag, den 3. Juni 2024, hat die FTI Touristik GmbH, die Muttergesellschaft der FTI GROUP, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Dieser Schritt betrifft viele Reisende, die Leistungen über die FTI GROUP gebucht haben. Im Folgenden finden sich detaillierte Informationen darüber, welche Anbieter und Marken betroffen sind und was in verschiedenen Situationen zu tun ist.
Welche Anbieter und Marken sind betroffen?
Betroffen sind alle bei der FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dazu gehören:
FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden
5vorFlug in Deutschland
BigXtra Touristik GmbH
DriveFTI und Cars and Camper (Mietfahrzeug-Marken)
Diese Leistungen konnten in Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck und auf den eigenen Buchungsplattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de) gebucht werden.
Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern wie TUI, Alltours, DERTOUR und vtours, die über die Portale der FTI Touristik gebucht worden sind.
Eine Pauschalreise ist gebucht und der Urlaub hat bereits begonnen?
Wenn eine Pauschalreise (Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug) über FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht wurde und sich der Urlaub bereits im Zielgebiet befindet oder auf dem Weg dorthin ist, greift der gesetzliche Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF wird versucht, die Reise wie geplant zu Ende zu führen. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. Informationen dazu finden sich auf der Website des DRSF.
Nur ein Hotel ist gebucht und der Urlaub hat bereits begonnen?
Wenn ausschließlich Hotelleistungen über FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht wurden, sind diese Leistungen nicht durch den DRSF abgesichert. Es wird jedoch geprüft, ob die gebuchten Leistungen weiterhin in Anspruch genommen werden können.
Eine Pauschalreise ist gebucht und der Urlaub hat noch nicht begonnen?
Wenn eine Pauschalreise über FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und bereits bezahlt wurde, werden alle gebuchten Leistungen storniert. In diesem Fall greift der Absicherungsschutz durch den DRSF, der dafür sorgt, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Der DRSF wird sich in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet wurden.
Nur Hotelübernachtungen sind gebucht?
Auch hier gilt, dass Einzelleistungen nicht durch den DRSF abgesichert sind. Es wird geprüft, ob die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch genommen werden können.
Mietwagen oder Wohnmobil über FTI gebucht?
Buchungen über DriveFTI oder Cars and Camper fallen ebenfalls nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen. Es wird geprüft, ob die gebuchten Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Weitere Einzelleistungen bei FTI gebucht?
Einzelleistungen wie Ausflüge oder Flughafentransfers sind ebenfalls nicht durch den DRSF abgesichert. Auch hier wird geprüft, ob diese Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Wichtige Kontakte und weitere Informationen
Für weitere Fragen und Informationen direkt an den Reiseanbieter wenden oder die Website des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) besuchen.