Flughafenstreik - Auswirkungen für Thailand-Reisende - Reisenews Thailand
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08.03.2025

Verkehr  

Flughafenstreik - Auswirkungen für Thailand-Reisende

Alle was Du für Deine Flüge am 10. März wissen musst.

Flughafenstreik - Auswirkungen für Thailand-Reisende - Reisenews Thailand - Bild 1

Am 10. März 2025 kommt es in Deutschland zu einem der größten Flughafenstreiks der letzten Jahre. Die Gewerkschaft Ver.di hat zu einem ganztägigen Arbeitskampf an elf großen Flughäfen aufgerufen, was insbesondere für Passagiere von und nach Thailand massive Störungen nach sich ziehen dürfte. Mehr als 3.400 Flüge werden annulliert, über 510.000 Reisende sind betroffen.

Welche Flughäfen sind betroffen?

Da insbesondere die Drehkreuze Frankfurt (FRA) und München (MUC) bestreikt werden, sind Langstreckenflüge von und nach Thailand sowie wichtige Zubringer- und Transitflüge stark beeinträchtigt.

Der Streik betrifft fast alle wichtigen internationalen Flughäfen in Deutschland:


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Flugverbindungen von Bangkok (BKK), Phuket (HKT) oder Koh Samui (USM) nach Deutschland könnten ebenfalls betroffen sein, wenn die Maschinen und Besatzungen durch den Streik nicht wie geplant bereitstehen. Auch Reisende, die über Deutschland nach Thailand weiterfliegen, sollten mit erheblichen Problemen rechnen.

Die Gewerkschaft Ver.di fordert für rund 23.000 Beschäftigte aus dem Bereich der Bodenverkehrsdienste sowie für den öffentlichen Dienst an den Flughäfen eine Erhöhung der Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Da die Verhandlungen mit den Arbeitgebern bisher ergebnislos blieben, wurde nun dieser umfassende Streik beschlossen.



Der Streik wird erhebliche Auswirkungen auf Flugpläne und Reiseabläufe haben. Besonders Langstreckenflüge sind betroffen, da Flugzeuge und Crews in ihren Zeitplänen verschoben werden und einige Verbindungen ganz gestrichen werden könnten.

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  • Direktflüge zwischen Deutschland und Thailand werden vermutlich ausfallen oder umgeleitet werden.

  • Reisende mit Umsteigeverbindungen müssen mit Verspätungen oder Flugstreichungen rechnen.

  • Langstreckenflüge am 9. und 11. März können ebenfalls betroffen sein, da Flugzeuge und Besatzungen nicht an den richtigen Flughäfen stationiert sein könnten.

  • Zubringerflüge zu internationalen Drehkreuzen in Europa könnten ausfallen, wodurch Anschlussflüge nach Thailand gefährdet sind.

Reisende mit Flügen über Frankfurt oder München sollten daher besonders aufmerksam bleiben und frühzeitig Alternativen prüfen.

Empfohlene Maßnahmen für betroffene Passagiere

Hoteltipps und Empfehlungen für Bangkok
Wer am 10. März 2025 einen Flug von oder nach Thailand gebucht hat, sollte folgende Schritte unternehmen:

Flugstatus regelmäßig prüfen – Die aktuellen Informationen sind auf der Webseite oder in der App der jeweiligen Fluggesellschaft abrufbar.
Kontakt zur Airline aufnehmen – Viele Fluggesellschaften bieten bereits kostenlose Umbuchungen oder alternative Routen an.
Den Weg zum Flughafen vermeiden, falls der Flug bereits storniert wurde – Warten am Flughafen ist oft sinnlos, da kaum kurzfristige Lösungen angeboten werden.
Alternative Routen in Betracht ziehen – Falls möglich, kann eine Umbuchung über Flughäfen in Amsterdam, Paris, Wien oder Zürich eine Option sein, um Deutschland zu umgehen.
Hotels und Transfers anpassen – Falls der Flug verschoben wird, sollten entsprechende Buchungen für Unterkünfte und Transfers überprüft werden.

Welche Rechte haben betroffene Passagiere?

EU-Fluggastrechte (Verordnung EC 261/2004)
In der Europäischen Union gelten spezielle Passagierrechte bei Flugstreichungen oder Verspätungen:

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  • Kein Anspruch auf Entschädigung
    Da der Streik nicht von den Airlines selbst verursacht wurde, sind sie nicht verpflichtet, Entschädigungen gemäß EU-Verordnung zu zahlen.

  • Betreuungsleistungen ("Duty to Care") gelten dennoch
    Falls Fluggäste durch eine Annullierung gestrandet sind, müssen Airlines in der EU Unterkunft, Mahlzeiten und Getränke bereitstellen.

  • Kostenerstattung möglich
    Falls Fluggäste Hotel oder Verpflegung selbst zahlen mussten, sollte unbedingt eine Rechnung aufbewahrt werden, um eine Erstattung bei der Airline zu beantragen.

  • Reisende haben das Recht auf Umbuchung oder Rückerstattung:

  • Umbuchung
    Airlines müssen alternative Flüge anbieten - falls möglich, über andere Flughäfen.

  • Rückerstattung
    Falls die Reise nicht mehr angetreten werden soll, kann der Ticketpreis erstattet werden.

Diese Regelungen gelten für alle Airlines mit Sitz in der EU sowie für Flüge, die von einem EU-Flughafen starten. Für Flüge von Nicht-EU-Airlines in die EU gilt die Regelung nur, wenn der Abflugort in der EU liegt.



Mögliche Alternativen für Reisende nach Thailand

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Aufgrund des Streiks könnte es sinnvoll sein, alternative Routen nach Thailand zu wählen. Mehrere europäische Flughäfen bieten Direktflüge nach Bangkok oder Phuket an und können als Ausweichoption genutzt werden. In Amsterdam (AMS) gibt es Direktverbindungen mit KLM und Thai Airways, während Paris (CDG) von Thai Airways bedient wird. Zürich (ZRH) bietet Direktflüge mit Swiss und Thai Airways, und von Wien (VIE) fliegt Austrian Airlines direkt nach Thailand. Reisende, die über einen dieser Flughäfen fliegen können, sollten eine Umbuchung in Betracht ziehen, um die Auswirkungen des Streiks in Deutschland zu vermeiden.


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Der großflächige Flughafenstreik am 10. März 2025 wird den Flugverkehr in Deutschland weitgehend lahmlegen. Besonders betroffen sind Reisende von und nach Thailand, da wichtige Drehkreuze wie Frankfurt und München bestreikt werden. Direktflüge könnten gestrichen oder verspätet sein, während Umsteigeverbindungen über Deutschland gestört sind.

Flugreisende sollten sich daher frühzeitig informieren, Umbuchungsmöglichkeiten prüfen und alternative Routen in Betracht ziehen. Airlines bieten in der Regel kostenlose Umbuchungen oder Rückerstattungen an. Wer flexibel ist, kann seine Reise über Flughäfen in anderen europäischen Städten umplanen, um die Auswirkungen des Streiks zu minimieren.
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