16.07.2021
Covid-19
Einschränkungen für Reisende aus Thailand
Thailand von der *Grünen Liste* der EU gestrichen
Die Streichung von der grünen Liste basiert auf einer Reihe von Faktoren, darunter die COVID-19-Situation in dem jeweiligen Land, der Fortschritt der Impfungen, die Intensität der Tests und wie zuverlässig die lokalen Daten in Bezug auf Infektionen sind. Nach einer Überprüfung im Rahmen der Empfehlung zur schrittweisen Aufhebung der vorübergehenden Beschränkungen für nicht wesentliche Reisen in die EU hat der Rat die Liste der Länder, Sonderverwaltungsregionen und anderen Gebietskörperschaften aktualisiert, für die die Reisebeschränkungen aufgehoben werden sollten", heißt es in einer Erklärung der EU.
Bei der Einreise von Thailänder*innen besteht somit die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine Test-/Nachweispflicht und eine Quarantänepflicht. Das gilt nicht für Thailänder*innen mit einem bestehenden längerfristigen Aufenthaltsrecht und Familienangehörigen der Kernfamilie (Ehepartner, minderjährige ledige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder).
Reisende, die vollständig geimpft wurden, und EU-Staatsbürger dürfen aus jedem Land in die EU einreisen.
Für geimpfte Thais gilt:
Bei Einreise ist ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein vergleichbarer Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Daraus müssen stets hervorgehen:
- die personenbezogenen Daten des Geimpften (mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum)
- Datum der Schutzimpfung, Anzahl der Schutzimpfungen,
- Bezeichnung des Impfstoffes,
- Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde,
- Name und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person/Institution sowie
- Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person; sofern eine solche Angabe aus verwaltungspraktischen Gründen nicht möglich ist, soll die Ausstellung durch die verantwortliche Person/Institution in geeigneter Weise, insbesondere durch Stempel oder staatliche Symbole deutlich gemacht werden.
Wegen der besonderen Impfsituation junger Menschen, dürfen Personen unter 12 Jahren, auch wenn sie noch nicht geimpft sind, mit einem negativen Testnachweis und in Begleitung mindestens eines vollständig geimpften Elternteils einreisen.
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