Das Chaos mit dem Führerschein hat ein Ende - Reisenews Thailand
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16.03.2021

Verkehr  

Das Chaos mit dem Führerschein hat ein Ende

Führerschein gemäß Wiener Abkommen von 1968 ratifiziert

Das Chaos mit dem Führerschein hat ein Ende - Reisenews Thailand - Bild 1

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Nachdem es 2018 für deutsche Urlauber plötzlich verboten war, mit dem Auto oder dem Roller auf thailändischen Strassen zu fahren, hatte sich die thailändische Regierung zu dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 bekannt. Damit war zwar der normale Internationale Führerschein immer noch nicht gültig, aber man konnte, oft mit einigem Aufwand, einen Führerschein gemäß diesem uralten Abkommen auf den Führerscheinstellen bekommen und damit legal in Thailand fahren. ( Wir hatten berichtet)

Nun endlich hat das Verkehrsministerium Thailands auch das Wiener Abkommen von 1968 ratifiziert und damit kann man nun den „normalen“ Internationalen Führerschein ab dem 1. Mai 2021 benutzen. Dieser hat nun einen 3-jährige Gültigkeit und muss nicht wie der gemäß Abkommen von 1926 jedes Jahr neu beantragt werden. Jedoch sollte der Tourist daran denken, dass in Thailand ausländische Führerscheine maximal 3 Monate gültig sind. Wenn man aber das nächste Mal einreist, erneuert sich die Gültigkeit. Wer länger bleibt, der muss sich um einen thailändischen Führerschein kümmern - kein riesiger Aufwand, aber ½ - 1 Tag geht fürs Umschreiben schon drauf und man muss so einige Papiere besorgen.

1. Erklärung „Certificate of residence“
2. Reisepass im Original und je 1 Kopie
3. Medizinisches Gutachten (Bekommst Du in jeder Praxis)
4. Einen gültigen Führerschein plus Internationalen Führerschein

Das Chaos mit dem Führerschein hat ein Ende - Führerschein gemäß Wiener Abkommen von 1968 ratifiziert Bild 1
Weiterhin ist für Reisende, die einen Motorroller, Moped oder Motorrad ausleihen möchten, zu beachten, dass entgegen der weitläufigen Meinung, ein Auto-Führerschein würde langen, man nicht nur den internationalen Führerschein besitzen muss, sondern einen begleiteden deutschen Motorradführerschein braucht. Für die Roller mit max. 125 ccm langt der Führerschein Klasse A1, für alle anderen der A2, entsprechend der alten Klasse 1. Mit dem alten Führerschein Klasse 3, der in Deutschland auch zum Fahren von Mopeds berechtigt, darf man nur Mopeds bis 50 ccm fahren, die aber kaum zu bekommen sind.

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