Bestätigung Führerscheinabkommen - Reisenews Thailand
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14.09.2018

Bestätigung Führerscheinabkommen

Auswärtiges Amt bestätigt Internationalen Führerschein nach Abkommen 1926

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Antwort auf meine Anfrage bezüglich der Änderungen zum Führerschein-Passus auf den Seiten des Auswärtigen Amtes vom 13.09.2018 17:34 Uhr



Sehr geehrter Herr Maué,

vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.

Das Außenministerium Thailands hat mit Verbalnote vom 22.08.2018 unserer
Botschaft in Bangkok gegenüber bestätigt, dass Thailand Vertragsstaat des
Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ist und
folglich deutsche Internationale Führerscheine, die auf dieser Grundlage
ausgestellt sind, von thailändischen Behörden anerkannt werden.
Die deutsche Botschaft Bangkok hat sich daraufhin nochmals vor Ort
vergewissert, dass diese Regelung auch örtlichen Behörden bekannt ist und
konnte dies bestätigen. Daraufhin haben wir unsere Reise- und
Sicherheitshinweise angepasst.

Vorsorglich weise ich nochmals darauf hin, dass das Auswärtige Amt keine
verbindliche Auskunft insbesondere zu Rechtsfragen geben kann, die
ausländischem Recht unterliegen. Hierzu gehört auch die Frage der Anerkennung
eines deutschen (Internationalen) Führerscheins im Ausland und wir bitten um
Beachtung der Haftungsausschlusserklärung.

Auch die Information hierzu in Reise- und Sicherheitshinweisen stellt ein
reines Informationsangebot dar auf der Basis uns vorliegender, als verlässlich
eingestufter Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt





Nun wäre nach 9 Monaten hin und her das Thema soweit geklärt, wobei ich aber noch auf einige wichtige Dinge bezüglich des Führerscheines hinweisen möchte:



Hier die Vorgschichte zum ISF Thailand
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