14.09.2018
Bestätigung Führerscheinabkommen
Auswärtiges Amt bestätigt Internationalen Führerschein nach Abkommen 1926
Sehr geehrter Herr Maué,
vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.
Das Außenministerium Thailands hat mit Verbalnote vom 22.08.2018 unserer
Botschaft in Bangkok gegenüber bestätigt, dass Thailand Vertragsstaat des
Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ist und
folglich deutsche Internationale Führerscheine, die auf dieser Grundlage
ausgestellt sind, von thailändischen Behörden anerkannt werden.
Die deutsche Botschaft Bangkok hat sich daraufhin nochmals vor Ort
vergewissert, dass diese Regelung auch örtlichen Behörden bekannt ist und
konnte dies bestätigen. Daraufhin haben wir unsere Reise- und
Sicherheitshinweise angepasst.
Vorsorglich weise ich nochmals darauf hin, dass das Auswärtige Amt keine
verbindliche Auskunft insbesondere zu Rechtsfragen geben kann, die
ausländischem Recht unterliegen. Hierzu gehört auch die Frage der Anerkennung
eines deutschen (Internationalen) Führerscheins im Ausland und wir bitten um
Beachtung der Haftungsausschlusserklärung.
Auch die Information hierzu in Reise- und Sicherheitshinweisen stellt ein
reines Informationsangebot dar auf der Basis uns vorliegender, als verlässlich
eingestufter Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt
Nun wäre nach 9 Monaten hin und her das Thema soweit geklärt, wobei ich aber noch auf einige wichtige Dinge bezüglich des Führerscheines hinweisen möchte:
- Der internationale FS laut Abkommen 1926 hat nur ein Jahr Gültigkeit
- Die auszustellenden Behörden in Deutschland haben den Vordruck dieses Führerscheines normalerweise nicht vorrätig und dieser muss erst bestellt werden. Deshalb sollte ein wenig mehr Vorlaufzeit eingeplant werden.
- Sollte die Behörde nicht wissen woher Sie diesen Vordruck bekommt, dann könnt Ihr sie auf folgende Seite verweisen: Vordruck internationaler Führerschein nach Abkommen 1926
- Weiterhin ist für Reisende, die einen Motorroller, Moped oder Motorrad ausleihen möchten, zu beachten, dass entgegen der weitläufigen Meinung, ein Auto-Führerschein würde langen, man nicht nur den internationalen Führerschein besitzen muss, sondern einen begleiteden deutschen Motorradführerschein braucht. Für die Roller mit max. 125 ccm langt der Führerschein Klasse A1, für alle anderen der A2, entsprechend der alten Klasse 1. Mit dem alten Führerschein Klasse 3, der in Deutschland auch zum Fahren von Mopeds berechtigt, darf man nur Mopeds bis 50 ccm fahren, die aber kaum zu bekommen sind.
Hier die Vorgschichte zum ISF Thailand